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UNSERE FORDERUNGEN

Asylrechtsform

Das derzeitige Asylgesetz muss reformiert werden. Nur politisch verfolgte Einzelpersonen aus angrenzenden Nachbarländern sollen, im konkreten Einzelfall, Schutz auf Zeit erhalten. Ein Asylmoratorium soll die bisher erteilten Anträge überprüfen. Illegale werden, sollen sie nicht abschiebbar sein, in Anhaltezentren auf ihre Abschiebung warten. Es gibt für sie keinerlei Geld, sondern ausschließlich Sachleistungen. Solange der europäische Außengrenzschutz nicht wirkt, ist die Bundesgrenze zu schützen. Ein Zaun und eine umfassende Überwachung soll die Hoheit über das Staatsgebiet wiederherstellen. Die Dublin-Regeln sollen ermöglichen, dass Asylanten ohne Aussicht auf ein erfolgreiches Asylverfahren sofort in die sicheren Drittstaaten, die sie durchquert haben, gebracht werden.

Rückführungen und Hilfe Vor Ort

Alle illegal eingereisten Migranten ohne Aufenthaltserlaubnis sind in ihre Herkunftsländer zurück zu bringen. Die Abschiebungen sollen human und würdig erfolgen. Sie sind zu dokumentieren und als Abschreckungskampagne gegen Schlepper in zahlreichen Ländern auszustrahlen. Dauerhaft nicht abschiebbare Migranten sollen sich in außereuropäische Ankerzentren aufhalten. Dort sollen eine humane Behandlung sichergestellt und Ausbildungen angeboten werden. So können Migranten nach ihrer Rückkehr Entwicklungshelfer in ihrer Heimat werden. Ein umfassendes Programm zur Hilfe vor Ort soll Perspektiven in Herkunftsländern schaffen.

Ein Quotenbasiertes Migrationssystem

Es braucht eine Obergrenze für alle Migrationsbewegungen nach Österreich. Diese ist ökologisch, ökonomisch und kulturell zu definieren. Anhand bisheriger Integrations- und Assimilationserfahrungen sind Quoten für verschiedene Herkunftsländer festzulegen. Damit ist die Migration aus Problemzonen, welche die Aufnahmekapazität unserer Gesellschaft überschreitet, stark reduziert. Wo diese Quoten in der Vergangenheit überschritten wurden, sind fremde Enklaven entstanden. Auf diese soll ein politischer und wirtschaftlicher Assimilations- und Remigrationsdruck ausgeübt werden. Eine Law-and-Order-Politik, Stopp des Sozialmissbrauchs und Anreize zur Auswanderung sollen die Schubumkehr bei der Migration bewirken. Minusmigration soll zur Verringerung der gefährlichen Parallelgesellschaften führen. Der bloße wirtschaftliche Anreiz zur Einwanderung für Versorgungssuchende muss wegfallen.

Remigration und Remigrationsquoten

Wo diese Migrationsquoten in der Vergangenheit überschritten wurden und fremde Enklaven entstanden sind, ist ein langfristiger „Remigrationssoll“ zu errechnen. Hier findet also ein sofortiger Zuwanderungsstopp statt. Durch Assimilation in die Mehrheitsgesellschaft und freiwillige Ausreise soll die Wachstumsrate dieser Enklaven und ihre schädliche Wirkung auf die Gesellschaft reduziert werden. Für diese Aufgabe ist ein eigenes Remigrationsministerium zu gründen.

Ein Ministerium für Leitkultur & Identität

Das Kulturministerium ist in ein „Ministerium für Leitkultur & Identität“ umzuwandeln. Ziel ist die Förderung der heimischen Kultur und eine Stärkung des Patriotismus, des Zusammenhalts und des positiven Bezugs zur ethnokulturellen Identität. Die Politik der Leitkultur und Remigration fordert mehr als eine Integration von jedem Einwanderer eine echte Identifikation mit dem Land, dessen Volk und seiner Geschichte. Geteilte Loyalitäten, doppelte Staatsbürgerschaften und die taktische „Ethnische Wahl“ sind nicht tolerierbar.

Eine umfassende Reform des Staatsbürgeschaftsrechts ist daher unerlässlich. Diese wird restriktiv im Rahmen eines „Loyalitätsvertrags“ vergeben. Über dessen Einhaltung wacht das Ministerium. Die Zahl der Einbürgerungen soll dadurch ebenso stark sinken, wie ihre Qualität und Ernsthaftigkeit steigt. Das Ministerium untersucht zudem in einem jährliche „Assimilierungsmonitor“ die Identifikation von Migranten mit unserem Land und seinem Volk und die Haltung der Einheimischen gegenüber den Migranten. So kann die kulturelle Aufnahmefähigkeit der Gesellschaft analysiert werden.

Das dient als Basis für die Einwanderungs- und Remigrationsquoten. Das positive Verhältnis zur eigenen Identität und Geschichte soll vom Heimatministerium über eine gezielte und transparente Förderung von Traditionsverbänden sichergestellt werden. Ziel ist eine positive Haltung zum eigenen Land und Volk, frei von Neurosen und Extremen. Dazu ist dem gefährlichen Trend des kulturellen Selbsthasses politisch zu begegnen. Institutionen und Personen, die diesen fördern, sind nicht mehr zu fördern.

Eine „De-Islamisierung“

Die islamische Ersetzungsmigration schuf eine gefährliche islamistische Parallelgesellschaft. Dank ihres demographischen Wachstums könnte diese Kraft eines Tages wahlentscheidend sein und die Gebote des radikalen Islams, über die „ethnische Wahl“, zum Gesetz machen. Dagegen muss eine entschlossene De-Islamisierungspolitik auftreten. Es braucht ein Verbotsgesetz gegen Dschihadismus und den politischen Islam. Dieses bietet das rechtliche Fundament für die staatliche Maßnahmen gegen diese Parallelgesellschaft. Dazu gehören unter anderem Minarett- und Kopftuchverbote, Predigtverbot in Fremdsprachen und Finanzierungsverbote aus dem Ausland. Ein jährlicher Islamismus-Bericht erstattet über die Fortschritte und die Gefahrenlage Bericht.

Familienförderung und „Inländer-Schulen“

Sozialhilfe und Familienförderung nach dem Gießkannenprinzip wirkt derzeit anziehend für ungebetene Einwanderer. Der Staat muss gezielt den Mittelstand und die Nettozahler fördern, indem er vor allem das Bildungsangebot verbessert. Der Migrantenanteil an Schulen ist für viele Familien abschreckend. Die Kosten für Umzug oder Privatschule kommen zu den hohen Kosten für Kinder hinzu.
Diese „unsichtbaren“ Kosten für Kinder sind zu beseitigen. Das Schul- und Gesundheitssystem, dass von den Österreichern finanziert wird, muss für alle zumutbar sein. Insbesondere im urbanen Raum muss es daher für jeden leicht erreichbar zumindest eine sogenannte „Inländer-Schule“ geben, in der einheimische und assimilierte Kinder klar in der Mehrheit sind und Deutsch als alleinige Alltagssprache vorherrscht. 

Eine maßgeschneiderte, leistungsorientierte Familienpolitik soll zudem den österreichischen Mittelstand durch Steuererleichterungen und günstige Wohnungsdarlehen beim Kinderwunsch unterstützen.

Fachkräfteförderung statt Fachkräfteimport

Die Ersetzungsmigration an Versorgungssuchenden stellt keine Lösung für den Fachkräftemangel dar. Wie eine Studie aus dem Jahr 2018 in Dänemark beweist, kosten gerade Migranten aus den bevölkerungsreichen Problemzonen mit hoher Geburtenrate dem Staat mehr als sie einzahlen. Stattdessen importierte diese Bevölkerungspolitik geopolitische Konflikte, Kriminalität und soziale Spannungen.
Unsere Jugend ist daher bestmöglich auszubilden. Die mittelfristigen Probleme durch die Überalterung der Gesellschaft und die Pensionierung der „Babyboomergeneration“ sind durch Übergangslösungen, nach dem Vorbild Japans, zu mildern.

Durch gezielte Familienförderung muss die Bevölkerung in den kommenden Generationen, ohne Ersetzungsmigration und
Ersetzungsgeburten, stabilisiert werden. Bevölkerungspolitik kann langfristig, aus ökologischen und ökonomischen Überlegungen nicht auf ein, unendliches Bevölkerungswachstum bauen. Stabilität und Nachhaltigkeit müssen die Leitprinzipien sein. Nicht eine blinde Steigerung der Bevölkerungszahl durch afroarabische Ersetzungsmigranten, sondern eine Steigerung der Produktivität und Innovation durch Ausbildung und Elitenbildung, wird unseren Wohlstand sicherstellen.

Identitäts-Verfassungsgrundsatz

Im Österreichischen Staatsgrundgesetzes vom 21. Dezember 1867, durch Art. 149 Abs. 1 B-VG im Verfassungsrang wird im Artikel 19 klar der Erhalt der ethnokulturellen Identität für Volksgruppen definiert: „Jede Volksgruppe hat ein unverletzliches Recht auf Erhaltung ihres Bestandes sowie auf Wahrung und Pflege ihrer Sprache und ihres Volkstums. Die Volksgruppen und ihre Angehörigen stehen unter dem besonderen Schutz der Gesetze.“ Auch die Einheimischen stellen, im Zuge des Bevölkerungsaustausch in einer
„Multiminoritätengesellschaft“ immer deutlicher, eine solche Volksgruppe dar und haben Anspruch auf die Wahrung ihres Volkstums.

Ähnlich wie im Grundgesetz Ungarns, das im Jahr 2011 erlassen wurde, sollte der Bundesverfassung ein Präambel vorangestellt werden. In diesem Ungarischen „Nationalen Bekenntnis“ heißt es: „Wir sind stolz auf unsere Vorfahren, die für das Bestehen, die Freiheit und Unabhängigkeit unseres Landes gekämpft haben. (…) Wir sind stolz darauf, dass unser Volk Jahrhunderte hindurch Europa in Kämpfen verteidigt und mit seinen Begabungen und seinem Fleiß die gemeinsamen Werte Europas vermehrt hat. (…) Wir glauben, dass unsere Nationalkultur einen reichhaltigen Beitrag zur Vielfalt der europäischen Einheit darstellt. Wir achten die Freiheit und die Kultur anderer Völker und streben eine Zusammenarbeit mit allen Nationen der Welt an.“

Eine ähnliche Präambel soll den Österreichischen Verfassungstexten voran gestellt werden, in der klargestellt wird, dass ihr Sinn der Schutz der Identität des Staatsvolkes ist. Jede Politik, die das unterminiert, muss als verfassungswidrig gebrandmarkt werden.

Sicherstellung der Meinungsfreiheit

Die Basis für die Wahldemokratie ist die freie Meinungsbildung, durch freie Meinungsäußerung und einen ungehinderten Diskurs. Die Zensur und das „Deplatforming“ machen eine freie Meinungsbildung heute fast unmöglich. Dazu kommen empfindliche strafrechtliche Einschnitte in die politische Debatte durch missbrauchte „Verhetzungsparagraphen“. Die verfassungsmäßig garantierte Gedanken- und Meinungsfreiheit muss auch im digitalen Raum sichergestellt werden. Dazu ist auch auf global agierende Plattformen einzuwirken. Der Grund für Löschungen darf ausschließlich das Strafrecht sein. Hier sind Auswüchse der letzten Jahren zu revidieren. Der ausgeweitete Verhetzungsparagraph §283 StGB ist wieder klar auf explizite Gewaltaufrufe zu reduzieren.

Dagegen ist der § 248 StGB „Herabwürdigung des Staates und seiner Symbole“ scharf gegen antiösterreichische Hetze, wie sie häufig von Jugendorganisationen einiger Parteien kommt, in Stellung zu bringen. Meinungsgesetze dürfen kein Werkzeug im Kampf gegen missliebige Themen sein, sondern müssen Leben und Eigentum und die Ehre des Landes schützen.

Das derzeitige Asylgesetz muss reformiert werden. Nur politisch verfolgte Einzelpersonen aus angrenzenden Nachbarländern sollen, im konkreten Einzelfall, Schutz auf Zeit erhalten. Ein Asylmoratorium soll die bisher erteilten Anträge überprüfen. Illegale werden, sollen sie nicht abschiebbar sein, in Anhaltezentren auf die Abschiebung warten. Es gibt für sie keinerlei Geld, sondern ausschließlich Sachleistungen. Solange der europäische Außengrenzschutz nicht wirkt, ist die Bundesgrenze zu schützen. 

Ein Zaun und eine umfassende Überwachung soll die Hoheit über das Staatsgebiet wiederherstellen. Die Dublin-Regeln sollen ermöglichen, dass Asylanten ohne Aussicht auf ein erfolgreiches Asylverfahren sofort in die sicheren Drittstaaten, die sie durchquert haben, gebracht werden.

Alle illegal eingereisten Migranten ohne Aufenthaltserlaubnis sind in ihre Herkunftsländer zurück zu bringen. Die Abschiebungen sollen human und würdig erfolgen. Sie sind zu dokumentieren und als Abschreckungskampagne gegen Schlepper in zahlreichen Ländern auszustrahlen. 

Dauerhaft nicht abschiebbare Migranten sollen sich in außereuropäischen Ankerzentren aufhalten. Dort sollen eine humane Behandlung sichergestellt und Ausbildungen angeboten werden. So können Migranten nach ihrer Rückkehr Entwicklungshelfer in ihrer Heimat werden. Ein umfassendes Programm zur Hilfe vor Ort soll Perspektiven in Herkunftsländern schaffen.

Es braucht eine Obergrenze für alle Migrationsbewegungen nach Österreich. Diese ist ökologisch, ökonomisch und kulturell zu definieren. Anhand bisheriger Integrations- und Assimilationserfahrungen sind Quoten für verschiedene Herkunftsländer festzulegen. Damit ist die Migration aus Problemzonen, welche die Aufnahmekapazität unserer Gesellschaft überschreitet, stark reduziert. Wo diese Quoten in der Vergangenheit überschritten wurden, sind fremde Enklaven entstanden. Auf diese soll ein politischer und wirtschaftlicher Assimilations- und Remigrationsdruck ausgeübt werden. 

Eine Law-and-Order-Politik, Stopp des Sozialmissbrauchs und Anreize zur Auswanderung sollen die Schubumkehr bei der Migration bewirken. Minusmigration soll zur Verringerung der gefährlichen Parallelgesellschaften führen. Der bloße wirtschaftliche Anreiz zur Einwanderung für Versorgungssuchende muss wegfallen.

Wo diese Migrationsquoten in der Vergangenheit überschritten
wurden und fremde Enklaven entstanden sind, ist ein langfristiger
„Remigrationssoll“ zu errechnen. Hier findet also ein sofortiger Zuwanderungsstopp statt.


Durch Assimilation in die Mehrheitsgesellschaft und freiwillige
Ausreise soll die Wachstumsrate dieser Enklaven und ihre schädliche
Wirkung auf die Gesellschaft reduziert werden. Für diese Aufgabe ist
ein eigenes Remigrationsministerium zu gründen.

Das Kulturministerium ist in ein „Ministerium für Leitkultur & Identität“
umzuwandeln. Ziel ist die Förderung der heimischen Kultur und eine
Stärkung des Patriotismus, des Zusammenhalts und des positiven
Bezugs zur ethnokulturellen Identität.
Die Politik der Leitkultur und Remigration fordert mehr als eine
Integration von jedem Einwanderer eine echte Identifikation mit dem
Land, dessen Volk und seiner Geschichte. Geteilte Loyalitäten,
doppelte Staatsbürgerschaften und die taktische „Ethnische Wahl“
sind nicht tolerierbar.

Eine umfassende Reform des Staatsbürgeschaftsrechts ist daher
unerlässlich. Diese wird restriktiv im Rahmen eines
„Loyalitätsvertrags“ vergeben. Über dessen Einhaltung wacht das
Ministerium. Die Zahl der Einbürgerungen soll dadurch ebenso stark
sinken, wie ihre Qualität und Ernsthaftigkeit steigt. Das Ministerium
untersucht zudem in einem jährlichen „Assimilierungsmonitor“ die
Identifikation von Migranten mit unserem Land und seinem Volk und
die Haltung der Einheimischen gegenüber den Migranten. So kann die
kulturelle Aufnahmefähigkeit der Gesellschaft analysiert werden.

Das dient als Basis für die Einwanderungs- und Remigrationsquoten.
Das positive Verhältnis zur eigenen Identität und Geschichte soll vom
Heimatministerium über eine gezielte und transparente Förderung
von Traditionsverbänden sichergestellt werden. Ziel ist eine positive
Haltung zum eigenen Land und Volk, frei von Neurosen und
Extremen. Dazu ist dem gefährlichen Trend des kulturellen
Selbsthasses politisch zu begegnen. Institutionen und Personen, die
diesen fördern, sind nicht mehr zu fördern.

Die islamische Ersetzungsmigration schuf eine gefährliche islamistische Parallelgesellschaft. Dank ihres demographischen Wachstums könnte diese Kraft eines Tages wahlentscheidend sein und die Gebote des radikalen Islams, über die „ethnische Wahl“, zum Gesetz machen. Dagegen muss eine entschlossene DeIslamisierungspolitik auftreten.

Es braucht ein Verbotsgesetz gegen Dschihadismus und den politischen Islam. Dieses bietet das rechtliche Fundament für die staatliche Maßnahmen gegen diese Parallelgesellschaft. Dazu gehören unter anderem Minarett- und Kopftuchverbote, Predigtverbot in Fremdsprachen und Finanzierungsverbote aus dem Ausland. Ein jährlicher Islamismus-Bericht erstattet über die Fortschritte und die Gefahrenlage Bericht.

Sozialhilfe und Familienförderung nach dem Gießkannenprinzip wirkt
derzeit anziehend für ungebetene Einwanderer. Der Staat muss
gezielt den Mittelstand und die Nettozahler fördern, indem er vor
allem das Bildungsangebot verbessert. Der Migrantenanteil an
Schulen ist für viele Familien abschreckend. Die Kosten für Umzug
oder Privatschule kommen zu den hohen Kosten für Kinder hinzu.

Diese „unsichtbaren“ Kosten für Kinder sind zu beseitigen. Das
Schul- und Gesundheitssystem, dass von den Österreichern
finanziert wird, muss für alle zumutbar sein. Insbesondere im urbanen
Raum muss es daher für jeden leicht erreichbar zumindest eine
sogenannte „Inländer-Schule“ geben, in der einheimische und
assimilierte Kinder klar in der Mehrheit sind und Deutsch als alleinige
Alltagssprache vorherrscht.

Eine maßgeschneiderte, leistungsorientierte Familienpolitik soll
zudem den österreichischen Mittelstand durch
Steuererleichterungen und günstige Wohnungsdarlehen beim
Kinderwunsch unterstützen. 

Die Ersetzungsmigration an Versorgungssuchenden stellt keine
Lösung für den Fachkräftemangel an. Wie eine Studie aus dem Jahr
2018 in Dänemark beweist, kosten gerade Migranten aus den
bevölkerungsreichen Problemzonen mit hoher Geburtenrate dem
Staat mehr als sie einzahlen. Stattdessen importierte diese
Bevölkerungspolitik geopolitische Konflikte, Kriminalität und soziale
Spannungen.

Unsere Jugend ist daher bestmöglich auszubilden. Die mittelfristigen
Probleme durch die Überalterung der Gesellschaft und die
Pensionierung der „Babyboomergeneration“ sind durch
Übergangslösungen, nach dem Vorbild Japans, zu mildern.

Durch gezielte Familienförderung muss die Bevölkerung in den
kommenden Generationen, ohne Ersetzungsmigration und
Ersetzungsgeburten, stabilisiert werden. Bevölkerungspolitik kann
langfristig, aus ökologischen und ökonomischen Überlegungen nicht
auf ein, unendliches Bevölkerungswachstum bauen. Stabilität und
Nachhaltigkeit müssen die Leitprinzipien sein. Nicht eine blinde
Steigerung der Bevölkerungszahl durch afroarabische
Ersetzungsmigranten, sondern eine Steigerung der Produktivität und
Innovation durch Ausbildung und Elitenbildung, wird unseren
Wohlstand sicherstellen.

Im Österreichischen Staatsgrundgesetzes vom 21. Dezember 1867,
durch Art. 149 Abs. 1 B-VG im Verfassungsrang wird im Artikel 19 klar
der Erhalt der ethnokulturellen Identität für Volksgruppen definiert:
„Jede Volksgruppe hat ein unverletzliches Recht auf Erhaltung ihres
Bestandes sowie auf Wahrung und Pflege ihrer Sprache und ihres
Volkstums. Die Volksgruppen und ihre Angehörigen stehen unter dem besonderen Schutz der Gesetze.“ Auch die Einheimischen stellen, im Zuge des Bevölkerungsaustausch in einer„Multiminoritätengesellschaft“ immer deutlicher, eine solche Volksgruppe dar und haben Anspruch auf die Wahrung ihres Volkstums.

Ähnlich wie im Grundgesetz Ungarns, das im Jahr 2011 erlassen
wurde, sollte der Bundesverfassung ein Präambel vorangestellt
werden. In diesem Ungarischen „Nationalen Bekenntnis“ heißt es:
„Wir sind stolz auf unsere Vorfahren, die für das Bestehen, die Freiheit
und Unabhängigkeit unseres Landes gekämpft haben. (…) Wir sind
stolz darauf, dass unser Volk Jahrhunderte hindurch Europa in
Kämpfen verteidigt und mit seinen Begabungen und seinem Fleiß die
gemeinsamen Werte Europas vermehrt hat. (…) Wir glauben, dass
unsere Nationalkultur einen reichhaltigen Beitrag zur Vielfalt der
europäischen Einheit darstellt. Wir achten die Freiheit und die Kultur
anderer Völker und streben eine Zusammenarbeit mit allen Nationen
der Welt an.“


Eine ähnliche Präambel soll den Österreichischen Verfassungstexten
voran gestellt werden, in der klargestellt wird, dass ihr Sinn der
Schutz der Identität des Staatsvolkes ist. Jede Politik, die das
unterminiert, muss als verfassungswidrig gebrandmarkt werden.

Die Basis für die Wahldemokratie ist die freie Meinungsbildung, durch freie Meinungsäußerung und einen ungehinderten Diskurs. Die Zensur und das „Deplatforming“ machen eine freie Meinungsbildung heute fast unmöglich. Dazu kommen empfindliche strafrechtliche Einschnitte in die politische Debatte durch missbrauchte „Verhetzungsparagraphen“. Die verfassungsmäßig garantierte Gedanken- und Meinungsfreiheit muss auch im digitalen Raum sichergestellt werden. Dazu ist auch auf global agierende Plattformen einzuwirken. Der Grund für Löschungen darf ausschließlich das Strafrecht sein. Hier sind Auswüchse der letzten Jahren zu revidieren. Der ausgeweitete Verhetzungsparagraph §283 StGB ist wieder klar auf explizite Gewaltaufrufe zu reduzieren. 

Dagegen ist der § 248 StGB „Herabwürdigung des Staates und seiner Symbole“ scharf gegen antiösterreichische Hetze, wie sie häufig von Jugendorganisationen einiger Parteien kommt, in Stellung zu bringen. Meinungsgesetze dürfen kein Werkzeug im Kampf gegen missliebige Themen sein, sondern müssen Leben und Eigentum und die Ehre des Landes schützen.